Untersuchung nach Führerscheinverordnung

 

 

Wir bedienen alle Untersuchungen zur Führerscheinneuerteilung und Verlängererung

 

  • LKW
  • Mietwagen / Taxi
  • Bus

 

Wir führen keine "MPU" auf Grund von Führerscheinentzug durch!!!!

 

 

Verlängerung:

 

Alle LKW - Führerscheine, die nach 1998 ausgestellt wurden, müssern alle 5 Jahre  verlängert werden.

 

Alle LKW - Führerscheine, die vor 1998 ausgestellt wurden, werden ab dem 50. Lebensjahr verlängert.

 

Führerscheinverlängerung besteht aus:

  • Zeugnis zur Sehfähigkeit
  • körperliche Untersuchung zur Verlängerung des Führerscheins der Klassen C,CE,D, DE, C1E

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Alle Taxi- und Busführerscheine, die nach 1998 ausgestellt wurden, müssen alle 5 Jahre verlängert werden.

 

Führerscheinverlängerung besteht aus:

  • Zeugnis zur Sehfähigkeit
  • körperliche Untersuchung zur Verlängerung des Führerscheins der Klassen C,CE,D, DE, C1E

 

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Ab dem 50.Lebensjahr beim Busführerschein und ab dem 60. Lebensjahr bei den Taxiführerscheinen, sowie bei allen Neuerteilung zum Bus-, Mietwagen- und Taxiführerschein benötigen Sie die "Leistungspsychologische Untersuchung".

 

 

Begutachtungsleitlinien-2016(1).pdf
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© Ines Lindenau by Dr. Sylvia Pautsch - Praxis für Arbeitsmedizin