Generelles

Betriebsarzt bedeutet, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen medizinisch für die Arbeit relevanten Dingen zu beraten.

 

Ein uns begleitender Leitsatz ist: "Es ist unsere Aufgabe zu helfen, das dem Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz  und durch seine Arbeit kein gesundheitlicher Schaden entsteht".

 

Generell ist ein Betriebsarzt dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenüber nicht weisungsberechtigt. Im Umkehrschluß sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch dem Betriebsarzt gegenüber in der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit nicht weisungsberechtigt. Der Betriebsarzt erfüllt seine ärztliche Tätigkeit im Unternehmen also weisungsfrei.

 

 Die arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt entsprechend den "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge" in der jeweils aktuellen Fassung. Grundlagen der arbeitsmedizinischen Tätigkeit sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (Anlage2)

 

Der Arbeitsmediziner berät Mitarbeiter und Arbeitgeber zu allen relevanten Fragen des Gesundheitsschutzes

 

Ziel ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sinnhaft in den Unternehmen zu integrieren und sowohl  Mitarbeitern als auch  Unternehmern zu zeigen: "Gesundheitsschutz geht uns alle an!".

Generell  muß  ein Arbeitsmediziner ein umfangreiches Basiswissen nachweisen können. Das betrifft  nahezu alle fachspezifischen medizinischen Bereiche wie z.B. die Orthopädie, Kardiologie,  Ophtamologie, aber auch Dermatologie, HNO-Heilkunde oder auch die Pulmologie.

 

Trotzdem sei an dieser Stelle betont, das der Facharzt für Arbeitsmedizin nicht das Handwerk des Hausarztes übernehmen darf oder soll. Die Ethikleitlinien unterbinden diese Einmischung.

Während der Hausarzt überwiegend diagnostiziert und behandelt, ist der Schwerpunkt des Arbeitsmediziners als allererstes die Vorsorge vor berufsbedingten Erkrankungen aber auch die Unterstützung und  Beratung des Unternehmens bei der Auswahl oder Anpassung des Arbeitsplatzes an eine eventuelle Erkrankung des Mitarbeiters

 

Das gegenseitige Vertrauen zwischen Patient und Arzt  ist deshalb im arbeitsmedizinischen Alltag als Basis unserer Arbeit sehr bedeutend und wichtig. Ohne dieses ist eine sinnvolle betriebsärztliche Betreuung nicht möglich.

 

Natürlich unterliegen auch wir der ärztlichen Schweigepflicht. Nichts was während einer betriebsärztlichen Vorsorge oder Beratung an Daten, Informationen oder Gesprächsinhalten an uns herangetragen wird, darf an dritte Personen in jedweder Form weitergeleitet werden.

 

Auch betriebsinterne Daten oder Gespräche mit der Unternehmensleitung oder deren Beauftragten unterliegen selbstverständlich der gleichen Geheimhaltungspflicht unsererseits.

 

 Generell ist unsere Zielsetzung: "Wir möchten Ihr vertrauenswürdiger Partner sein".

 

 Eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen bedeutet für uns  ein freundschaftliches und korrektes Miteinander auf "Augenhöhe", welches Lob aber auch Anregung verträgt.

 

So und nur so möchten wir arbeiten.

 

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© Ines Lindenau by Dr. Sylvia Pautsch - Praxis für Arbeitsmedizin