Noch betrunken - am Morgen danach ?

Den Abbau von Alkohol im Blut kann man nicht beschleunigen. Wer abends sehr viel trinkt, hat morgens noch mehr Restalkohol im Körper, als die Polizei erlaubt.schieben, kopieren oder löschen.

 

 

Bis weit nach Mitternacht feiern und ordentlich trinken, dann ein paar Stunden schlafen, kalt duschen und einen starken Kaffee nehmen: Viele  Menschen glauben, auf diese Weise wären sie am Morgen wieder nüchtern. Oft reicht ihnen dafür das subjektive Gefühl – aber das täuscht, denn mehr als 0,1 Promille pro Stunde schafft die Leber nicht. „Es kann gut sein, dass sich jemand völlig nüchtern fühlt, aber trotzdem mehr
als 0,3 Promille Alkohol im Blut hat“, warntDr. Birger Neubauer. Er leitet bei der BG Verkehr das Referat Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie
und bekräftigt: „Es spielt überhaupt keine Rolle, in welcher Form der Alkohol aufgenommen wird, ob es sich um Whisky pur oder Pralinen handelt. Und Sie haben auch keine Chance, die Wirkung durch frische Luft oder Schwitzen zu dämpfen oder den Abbau von Alkohol im Blut irgendwie
zu beschleunigen.“ Wer allerdings ans Trinken gewöhnt ist, hat subjektiv die Empfindung, er könne mehr vertragen. Ein Irrtum: Es stimmt zwar, dass sich der Körper an den Suchtstoff gewöhnt, aber das hat objektiv keinen Einfluss auf die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit.
Wer sich mit 1,0 Promille noch nüchtern fühlt, ist trotzdem in seiner Aufmerksamkeit eingeschränkt und reagiert deutlich langsamer als normalerweise. Dabei spielt auch die Tagesform eine Rolle, denn Schlafmangel verstärkt die Wirkung des Alkohols. Nach einer durchzechten Nacht heißt es also abwarten und Tee trinken.
Wer trinkt, fährt nicht – und wer fährt, trinkt nicht. Wenn man sich an diesen simplen Grundsatz hält, ist man immer auf der sicheren Seite.

Quelle:  Zeitschrift SicherheitsProfi 01/2017

Das Gesetz

Ein absolutes Alkoholverbot gilt
beim gewerblichen Transport
von Personen, von Gefahrstoffen
und generell für junge
Fahrer (unter 21 Jahren).
Im Arbeitsrecht gibt es kein
absolutes Alkoholverbot für
Berufskraftfahrer, Piloten oder
Seeleute. Dies wird immer
durch ein betriebliches Verbot
geregelt. Wer sich nicht daran
hält, muss mit deutlichen
Konsequenzen bis hin zur
fristlosen Kündigung rechnen.

 

 

Wenn bei der Untersuchung
eines Arbeitsunfalls deutlich
wird, dass ein beteiligter
Mitarbeiter zu viel getrunken
hatte, führt das nicht
automatisch zum Ausschluss
eines Versicherungsfalls.
Wenn allerdings die
Trunkenheit die alleinige
Ursache des Unfalls ist, liegt
kein Arbeitsunfall vor.

Schon ab 0,3 Promille kann
bei auffälligem Fahrverhalten
der Führerschein entzogen
werden, ab 0,5 Promille gibt es
Strafpunkte in Flensburg und der
Führerschein ist für vier Wochen
weg. Wer mit 1,1 Promille fährt,
ist den Führerschein für ein
halbes Jahr los und muss eine
hohe Geldstrafe zahlen.

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© Ines Lindenau by Dr. Sylvia Pautsch - Praxis für Arbeitsmedizin