Der Büroarbeitsplatz - sehr ausführlich

1. Vorbemerkung

 

Die nachfolgende Auflistung der Anforderungen, die aus ergonomischer Sicht an Arbeitsmöbel bzw. Arbeitsmittel gestellt werden sollten, beziehen sich sowohl auf die Bildschirmarbeitsverordnung, Erläuterungstexte und Normen, als auch auf aktuelle arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Eine Aufbereitung ergonomischer Daten und Erkenntnisse (mit Normen und Literaturquellen) finden Sie in der "Kleinen Ergonomischen Datensammlung" (KED); Lange, W. und Windel, A.; 12. überarbeitete Auflage; Verlag TÜV Rheinland (Preis: ca. 5 EUR).

 

2. Ergonomische Anforderungen an den Arbeitstisch

 

Sofern Mischarbeit (Büroarbeit mit und ohne Computerunterstützung) praktiziert wird, sind pro Arbeitsplatzinhaber sowohl ein Schreibarbeitsbereich als auch ein Computerarbeitsbereich vorzusehen.

 

Die Schreibtischfläche sollte mindestens die Bemaßung 1600 x 800 mm aufweisen.

Die Computertischtiefe sollte min. 1000 mm betragen, sofern herkömmliche CRT-Monitore (sogenannte Röhrengeräte) mit Bildschirmdiagonalen ab 17 Zoll verwendet werden. Kommt am Arbeitsplatz ein TFT-Monitor (sogenannte Flachbildschirme) zum Einsatz, kann die Tischtiefe auf 800 mm verringert werden.

 

Eine Winkelkombination zwischen Schreib- und Computerarbeitstisch erweist sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an Schreib- und Kommunikationsbereich, an die Positionierung des Monitors und insbesondere an die Beleuchtung (siehe unten) als vorteilhaft. Die nutzbare Breite des (Computer-)Tisches sollte in einer Winkelkombination mindestens 600 mm betragen.

 

Verschiedene Studien der letzten Jahre weisen darauf hin, dass zur Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen bei einem Teil von Bürobeschäftigten extrem höhenverstellbare Arbeitstische, die sich sowohl im Stehen als auch im Sitzen nutzen lassen, günstig auswirken können. Sofern dies unter Kostengesichtspunkten realisierbar ist, sollte der Höhenverstellbereich des Arbeitstisches, besser aber der gesamten Kombination, min. zwischen 680 und 1180 mm betragen. Die Steh-Sitzdynamik lässt sich zwar auch durch kostengünstigere Lösungen (z. B. additives Stehpult) realisieren. Allerdings zeigen neuere Untersuchungen, dass solche Büromöbel oft zu einer zusätzlichen Ablagefläche verkommen. Sofern extrem höhenverstellbare (Steh-Sitz-) Arbeitstische nicht in Betracht kommen, muss der Höhenverstellbereich der (herkömmlichen) Tische bzw. der gesamten Winkelkombination min. zwischen 680 und 760 mm, besser zwischen 650 und 850 mm liegen.

 

Die Tischplatte darf maximal 30 mm stark sein und sollte keine zusätzliche Metallrahmenkonstruktion aufweisen.

 

Unter der Tischfläche darf der Beinraum nicht einschränkt werden. Die Plattenkonstruktion sollte als 'liegendes U' oder als 'T'-Trägerprofil ausgebildet sein.

 

Unterzüge dürfen nicht fest montiert sein. Hier sollten Rollcontainer bevorzugt werden.

 

Die Möbel müssen abgerundete Ecken und Kanten besitzen (Radius >2 mm), Rollcontainer sollten mit Muldengriffen statt mit aufgesetzten Griffen (Stoßgefahr) ausgestattet sein.

Kabelkanäle zur einwandfreien Führung der Gerätezuleitungen sind erforderlich.

Matte Tischoberfläche mit Reflexionsgraden zwischen 20 und 50 % sind zu bevorzugen.

 

3. Ergonomische Anforderungen an den Bürodrehstuhl

 

Der Arbeitsstuhl muss stand- und kippsicher - auch bei größter Rückneigung der Rückenlehne - , mit min. 5 Rollen ausgestattet und gegen unbeabsichtigtes Wegrollen (z.B. durch gebremste Rollen) gesichert sein.

 

Der Rollwiderstand ist dem Fußbodenbelag anzupassen (gebremste Rollen bei glatten Böden, ungebremste nur bei textilen Bodenbelägen).

 

Der Bürostuhl sollten den Nutzer beim Hinsetzen leicht abfedern um die Stoßbelastung der Wirbelsäule so gering wie möglich zu halten.

 

Der Bürostuhl darf keine scharfen Kanten aufweisen und soll über gepolsterte, atmungsaktive Sitz- und Rückenlehnen verfügen. Die Polsterung sollte fest aber dennoch komfortabel sein.

 

Die Höhe der Sitzfläche muss sich min. in einem Bereich von 42 bis 50 cm verstellen lassen.

Die Sitztiefe beträgt min. 38 bis 44 cm, günstig ist eine Verstellmöglichkeit. Die Sitzbreite sollten min. 40 bis 48 cm betragen.

 

Die Rückenlehne ist horizontal konkav gekrümmt und weist eine Breite von min. 36 bis 48 cm auf, vertikal ist die Krümmung konvex ausgebildet.

 

Die Lehne sollte den Rücken des Nutzers in verschiedenen Arbeitshaltungen möglichst gut unterstützen bzw. entlasten. Hierzu ist auf eine ausreichende Höhe und/oder Verstellbarkeit zu achten. Die Ausstattung mit einer gekoppelten Sitz-Lehnen-Neigungsverstellung (sogenannte Synchronmechanik) ist empfehlenswert, da diese den dynamischen Wechsel der Körperhaltungen und damit die Versorgung der Bandscheiben ermöglicht.

Armauflagen sind sinnvoll zur Entlastung des Schulter-Nackenbereichs, dürfen aber die Ausübung der Tätigkeit nicht behindern.

 

Sofern Armauflagen eingesetzt werden, sollten diese in der Höhe verstellbar (Höhe über dem Sitz min. im Bereich von 20 bis 25 cm), min. 20 cm lang und 4 cm breit sein.

Alternative Sitzmöbel können in Einzelfällen sinnvolle Ergänzungen, nicht aber Ersatz für Bürodrehstühle sein. Auch alternative Sitzmöbel müssen den Anforderungen an Stand- und Kippsicherheit genügen und einen ausreichenden Schutz vor dem Wegrollen aufweisen.

 

4. Ergonomische Anforderungen an Besucherstühle

 

Ein Besucherstuhl sollte, wie auch ein Bürodrehstuhl, eine ergonomische Sitzhaltung ermöglichen: Hierunter ist das Sitzen in verschiedenen Haltungen (von der vorderen über die mittlere bis zur hinteren Sitzhaltung) zu verstehen, wobei eine weitgehende Unterstützung des Rückens vorteilhaft ist.

 

Auch ein Besucherstuhl sollte keine scharfen Kanten aufweisen und über gepolsterte, atmungsaktive Sitz- und Rückenlehnen verfügen. Die Polsterung sollte fest aber dennoch komfortabel sein. Ferner sollte der Besucherstuhl den Nutzer beim Hinsetzen leicht abfedern um die Stoßbelastung der Wirbelsäule so gering wie möglich zu halten.

 

Sofern Besucherstühle zeitweise für längere Besprechungen genutzt werden, sollten die Stühle mit Armlehnen ausgestattet sein, damit eine Belastung/Verspannung des Schulter-/Nackenbereiches durch längeres Sitzen reduziert werden kann.

 

5. Ergonomische Anforderungen an weitere Arbeitsmöbel

 

Ecken und Kanten der weiteren Arbeitsmöbel müssen abgerundet (Radien >2 mm) sein.

Die weiteren Arbeitsmöbel sollten flexibel an die auszuführende Arbeitsaufgabe und die zur Verfügung stehende Fläche angepasst werden können. Dementsprechend sollten Herstellerprogramme durch verschiedene Höhen, Breiten und Tiefen von Regalen, Einstell- und Auszugschränken einen hohen Handlungsspielraum bezüglich der Einrichtung des Arbeitsraumes bieten.

 

Durch den Wandel der Arbeitswelt haben sich die Anforderungen und Tätigkeitsprofile von Bürobeschäftigten verändert. Aktuelle Büroausstattungen berücksichtigen, dass ein großer Teil der Arbeit durch Kommunikation und Informationsaustausch geleistet wird. Daher ist es sinnvoll, eine Kommunikations- und Besprechungszone im Arbeitsraum einzuplanen, die sich je nach der zur Verfügung stehenden Grundfläche auch an den Schreib- oder Computerbereich anschließen lässt (z. B. durch eine angrenzende runde oder tropfenförmige Tischplatte).

 

Sollte gegen extrem höhenverstellbare Steh-Sitz-Arbeittische oder Steh-Sitz-Winkelkombinationen (s. o.) entschieden werden, kann ein höhenverstellbarer Stehtisch oder ein höhenverstellbares Stehpult ein geeignetes Arbeitsmittel zur Prävention von Beschwerden des Bewegungsapparates darstellen. Lösungen, die sich mit herkömmlichen Arbeitsmöbeln kombinieren lassen (Anbau an Arbeitstische oder Schränke; unter Umständen auch zur Nachrüstung), bieten aufgrund einer höheren Standsicherheit und des geringeren Platzbedarfs meist Vorteile gegenüber frei stehenden Möbeln.

 

6. Ergonomische Anforderungen an den Bildschirm

 

Die Größe des Bildschirms muss der Art der Tätigkeit angemessen sein.

  • bei Textverarbeitung mindestens 17 Zoll Bildschirmdiagonale.
  • bei überwiegender Verwendung von Grafik- oder Präsentationsprogrammen mindestens 19 Zoll, besser 21 Zoll Bildschirmdiagonale.
  • bei Geräten mit Flüssigkristallanzeige (LCD) entspricht die sichtbare Bildschirmdiagonale der angegebenen. Daher dürfen LCD-Monitore bis zu 2 Zoll kleiner sein.
  • Der Bildschirm muss frei und leicht drehbar und ausreichend neigbar (25 bis 30 Grad) sein.

Ausführungen zu Röhrenmonitoren seien an dieser Stelle ausgespart - NoGo

 

Bei LCD-Geräten (Flachbildschirme) sollten Aktivmatrixbildschirme (TFT) verwendet werden, die Nachleuchtspuren (ghosting) und die dadurch verursachte schlechte Erkennbarkeit von Zeichen konstruktionsbedingt reduzieren.

 

Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.

  • Zeichen sollen mit deutlichen Konturen und scharfen Umrissen dargestellt werden (keine treppenförmigen Darstellungen, keine "verwaschenen" Konturen)
  • die Zeichengröße sollte (auch bei Schaltflächenbeschriftungen) bei 50 cm Sehabstand mindestens 2,6 mm (Grossbuchstaben), bei 60 cm Sehabstand 3,1 mm, generell etwa 20 Sehwinkelminuten betragen.
  • die Auflösung muss der Güte des Bildschirms, insbesondere der Bildwiederholfrequenz, angepasst sein. Bei 17 Zoll Monitoren sind 1024 x 768 Bildpunkte und ab 19 Zoll min. 1200 x 1024 Bildpunkte empfehlenswert.
  • die Positivdarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Grund) sollte benutzt werden.
  • Es sollten Schriftarten verwendet werden, die die Gefahr der Verwechslung von Zeichen reduzieren (überprüfbar an O und 0, U und V, S und 5)
  • auf eine gute Zeichengeometrie vor allem in den Eckbereichen sollte geachtet werden.

Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund müssen einstellbar und der Arbeitsumgebung angepasst sein.

  • Kontrast bei hellen Zeichen auf dunklem Grund 3:1 bis 5:1 besser 5:1 bis 10:1.
  • Kontrast bei dunklen Zeichen auf hellem Grund mindestens 3:1, ideal > 5:1, aber Leuchtdichte des Hintergrundes < 3:1 zur Umgebungsleuchtdichte.
  • Regulierbarkeit der Kontraste und der Helligkeit des Bildschirms: Leuchtdichte und Kontraste beeinflussen die Schärfe und Lesbarkeit von Zeichen: Leuchtdichten unter 35 cd/m² sind unzulässig, empfohlene mittlere Leuchtdichten sollten bei 100 cd/m² liegen

Die Verwendung von Farben soll der Funktion angepasst sein.

  • die Hinweisfunktion von Farben sollte beachtet werden (z. B. Rot als Warnung).
  • auf die großflächige Verwendung gesättigter Farben sollte verzichtet werden.
  • Gleiches gilt für die großflächige Verwendung von Komplementärfarben (rot-grün; blau-gelb).
  • bei großflächiger Farbverwendung sollten Auswirkungen auf Kontraste beachtet werden.

 

7. Ergonomische Anforderungen an die Tastatur

 

Zur Vermeidung ergonomisch ungünstiger Arbeitshaltungen oder Zwangshaltungen muss die Tastatur getrennt vom Bildschirm aufstellbar sein

  • die Tastatur muss neigbar sein (empfohlen: bis 15 Grad)
  • sie sollte eine Bauhöhe von höchstens 30 mm (gemessen an der mittleren Tastenreihe) aufweisen
  • vor der Tastatur muss die Möglichkeit zur Handauflage mit einer Tiefe von 50 bis 100 mm bestehen.
  • um ein fehlerfreies Betätigen der Tastatur zu gewährleisten, sollte die Beschriftung der Tastatur der Anzeigenart entsprechen, d. h. die Positivdarstellung ist zu empfehlen
  • die Tastatur soll einen Reflexionsgrad von 20 bis 50% aufweisen,
  • der Tastenbetätigungsdruck soll bei 0,25 bis 1,5 Newton liegen.
  • die Form der Tasten muss konkav sein, um die Griffigkeit zu erhöhen.
  • der Tastenhub soll zwischen 2 und 4 mm liegen und einen eindeutigen Druckpunkt aufweisen.
  • der Durchmesser der Tasten soll 12 bis 15 mm betragen.

 

8. Ergonomische Anforderungen an die Maus

 

Die Maus sollte der Anatomie der Hand angepasst sein, d. h. zum Handballen rund und zu den Fingern hin breiter auslaufend geformt sein. Die Größe der Maus sollte der gewölbten Hand entsprechen.

 

9. Hinweise zur ergonomischen Positionierung und Einstellung von Arbeitsmöbeln und Arbeitsmitteln

Der Monitor sollte so platziert werden, dass die Blickrichtung auf den Monitor parallel zur Fensterfront verläuft. Der Monitor sollte in keinem Fall vor einem Fenster (identische Blickrichtung auf den Monitor und aus dem Fenster) positioniert werde, da Blendungen auftreten können und zu hohe Anforderungen an die Hell-Dunkel-Adaptation des Auges gestellt werden. Ebenso ist die Aufstellung gegenüber eines Fenster zu vermeiden, da Reflexionen und Spiegelungen auf dem Monitor nur durch eine (unerwünschte) Verdunklung des Fensters zu reduzieren wären.

 

Kunstlicht darf nicht zu Blendungen, Spiegelungen oder Reflexionen auf dem Monitor führen. Die Deckenbeleuchtung sollte daher parallel zur Blickrichtung auf den Monitor verlaufen und Rasterabdeckungen aufweisen.

 

Die Höhe des Monitors sollte so eingestellt werden, dass die oberste Bildschirmzeile leicht unterhalb der horizontalen Blickrichtung liegt (bis zu 35 Grad), so dass die Tätigkeit am Monitor mit entspannter Schulter- und Nackenmuskulatur ausgeübt werden kann.

Die Arbeitsfläche des Schreibtisches sollte durch natürliches Licht beleuchtet werden. Fensterferne Aufstellungen führen meist zu einer permanenten Beleuchtung mit Kunstlicht und sind zu vermeiden.

 

Der Arbeitsstuhl sollte so eingestellt werden, dass Ober- und Unterschenkel der oder des Sitzenden einen rechten oder leicht stumpfen Winkel (etwas größer als 90 Grad) bilden.

Die Höhe des Schreibtisches ist dann ergonomisch eingestellt, wenn Ober- und Unterarm bei aufrechter Sitzposition einen rechten oder leicht stumpfen Winkel (etwas größer als 90 Grad) einnehmen können.

 

Die Höhe des Computertisches ist ebenso zu positionieren, wobei die Bauhöhe der Tastatur berücksichtigt werden muss, d.h. die Tischfläche des Computertisches wird in der Regel etwas niedriger eingestellt werden als die des Schreibtisches.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen maßlichen Empfehlungen gibt die nachstehende Abbildung wieder.

 

graphische Darstellung eines Büroarbeitsplatzes

Abbildung 1: Beispiel: Büroarbeitsplatz

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© Ines Lindenau by Dr. Sylvia Pautsch - Praxis für Arbeitsmedizin